In Hessen ist in amtlichen Texten die Genderschreibweise mit Binnen-Doppelpunkt verboten. Statt „Schüler:innen“ soll es „Schülerinnen und Schüler“ heißen. Doch den Leitern des „Zentrums für Lehrer:innenbildung“ an der Universität Kassel war diese Formulierung anscheinend nicht inklusiv genug. Also ließen sie für staatliche Examensprüfungen eine rechtssichere Alternative erarbeiten, wie die FAZ am Dienstag berichtet.
Die sogenannte geschlechtergerechte Variante für Schülerinnen und Schüler lautet: „Schülerinnen, Schüler, nicht-binäre Lernende an Schulen sowie solche, die sich keiner geschlechtlichen Kategorie zuordnen möchten“. Auf Nachfrage der FAZ bestätigte Ellen Christoforatou, die Leiterin des Zentrums für Lehrerausbildung, dass die Formulierung in Prüfungen und Hausarbeiten verwendet werden könne.
Anstatt also „Passen Sie die Aufgabe unten an den Unterricht für Schüler:innen an“ in einer Prüfung zu schreiben, könnte es heißen: „Passen Sie die Aufgabe unten an den Unterricht für Schülerinnen, Schüler, nicht-binäre Lernende an Schulen sowie solche, die sich keiner geschlechtlichen Kategorie zuordnen möchten, an.“ Da ist als Prüfling schnelles Lesen gefragt.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











