Hammerwerfen für den Wahlkampf: Die Union zum Beispiel hat in ihrer Werkzeugkiste gekramt und laut Bild den „Abschiebe-Hammer“ rausgeholt. Der besteht aus einer Änderung der Paragrafen 53 und 54 des Aufenthaltsgesetzes. Darin ist geregelt, wann das „Ausweisungsinteresse besonders schwer wiegt“.
Wenn man, wie Unionskanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU) (Merz-Mail 216: „Es reicht!“, Merz-Mail 234: „Wir müssen das stoppen!“) eigentlich den sofortigen Beginn von Zurückweisungen illegaler Migranten an den deutschen Grenzen fordert, wird aus dem Hammer allerdings eher ein Hämmerchen oder gar eine juristische Kneifzange.
Wer sich ein realistisches Bild davon machen will, was Wahlkampfversprechen am Ende wert sind, findet hier ein gutes Beispiel. Gemäß den entsprechenden Paragrafen kann abgeschoben werden, wer „wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden ist oder bei der letzten rechtskräftigen Verurteilung Sicherungsverwahrung oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 des Strafgesetzbuches angeordnet worden ist“.
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