Mit einer Änderung des Abgeordnetengesetzes wollen CDU/CSU und SPD die Abgeordneten des Deutschen Bundestags disziplinieren. So werden höhere Ordnungsgelder, einfachere Saalverweise und Kürzungen der Kostenpauschale bei Abwesenheit vorgeschlagen.
Bis zu 4.000 Euro Ordnungsgeld sollen künftig verhängt werden können. Der jeweils amtierende Präsident, also entweder der Präsident des Deutschen Bundestages oder einer seiner Stellvertreter, kann ein solches Ordnungsgeld für eine „nicht nur geringfügige Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages“ oder auch der Hausordnung verhängen. Beim ersten Mal sollen 2.000 Euro fällig werden, ab dem zweiten Mal dann 4.000 Euro. Das entspricht einer Verdoppelung der bisherigen Sätze.
Drei Ordnungsrufe für einen Abgeordneten in einer Sitzung sollen unmittelbar mit einem Saalverweis sanktioniert werden. Der Präsident soll hier weder Spielraum noch Rechtsunsicherheit haben. Denn alle Maßnahmen, die in der Geschäftsordnung des Bundestags konkretisiert werden sollen, können vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten werden.
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