Ungarns neue Regierung will das berüchtigte Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) umsetzen, wonach Ungarn „Asylsuchende” ins Land lassen muss, damit sie ihr Asylgesuch stellen können. Weil die bisherige Führung unter dem nun abgewählten Ministerpräsidenten Viktor Orbán das nicht implementiert hatte, musste Ungarn seit Juni 2024 täglich eine Million Euro Strafe zahlen. Insgesamt bereits – zusammen mit einer gleichzeitig verhängten Pauschalstrafe von 200 Millionen Euro – fast eine Milliarde Euro.
Bei ihrer Anhörung sagte die zu dem Zeitpunkt noch nicht vereidigte neue Außenministerin Anita Orbán, dieses Bußgeld müsse unbedingt beendet werden. Dafür sei es nötig, „an Ungarns Grenze ankommenden Asylsuchenden“ die Möglichkeit zu geben, ihre Asylgesuche zu stellen. Damit zeichnet sich ab, dass die neue Regierung genau das tun wird, was der Verfasser dieser Zeilen bereits im September 2025 voraussagte.
Anita Orbáns Formulierung („an der Grenze“) war bewusst harmlos – in Wirklichkeit folgt aus dem EuGH-Urteil, dass den Migranten dafür der Grenzübertritt gewährt werden muss. Nach bisherigem ungarischen Recht können Migranten nur in ungarischen Botschaften im Ausland solche Gesuche stellen – etwa, wenn sie über Serbien kommen, in der Botschaft in Belgrad.
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