Bereits im Jahr 2013 hatte der Magdeburg-Attentäter, Taleb Al-Abdulmohsen, mit einer terroristischen Tat gedroht, welche dem islamistischen Terroranschlag auf den Boston-Marathon gleichen sollte. Bei diesem Anschlag kamen drei Menschen ums Leben, Hunderte wurden verletzt. Die Drohung führte 2014 zu einer Verurteilung durch das Amtsgericht Rostock, wie jetzt bekannt wurde.
Der Vorfall ereignete sich, als Al-Abdulmohsen bei der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern die Zulassung zur Facharztprüfung im Bereich Psychiatrie und Psychotherapie beantragte. Die zuständige Leiterin des Referats für Aus- und Weiterbildung forderte ihn auf, weitere Nachweise für seine Weiterbildung einzureichen. Dies stieß offenbar auf großen Unmut beim Antragsteller.
In einem Telefonat im April 2013 stellte Al-Abdulmohsen der Leiterin eine Frist von zehn Tagen, um seinen Antrag zu bewilligen. Andernfalls, so drohte er laut Gerichtsurteil, über welches die Welt berichtet „in ernst zu nehmender Weise“, werde „etwas Schlimmes mit internationaler Bedeutung“ geschehen. Er soll in diesem Zusammenhang gefragt haben, ob die Frau die Bilder aus Boston gesehen habe, und ergänzt haben: „Sowas passiert dann hier auch.“
DEUTSCHLAND: Klingbeil präsentiert Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 & Finanzplan bis 2030











