Als stärkste Kraft mit mehr als einem Drittel der Mandate im Thüringer Landtag hat die AfD-Fraktion eigentlich eine mächtige Position. Eigentlich. Immer noch werden ihr entscheidende Posten im Landesparlament, etwa der des Parlamentspräsidenten oder der Mitglieder im Kontrollgremium des Landesverfassungsschutzes, verwehrt. Diesen Umstand will die Fraktion um AfD-Landeschef Björn Höcke nicht mehr länger hinnehmen: Deshalb verweigert sie mit ihrer Sperrminorität seit Monaten die Neubesetzung des Richterwahlausschusses und des Staatsanwaltswahlausschusses. Denn die Wahl dieser Gremien ist nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit möglich.
Die beiden Ausschüsse sind mit der Besetzung aller Richter- und Staatsanwaltschaftsposten auf Lebenszeit im Bundesland betraut. Sollte der Ausschuss nicht tagen können, können keine solche Richter und Staatsanwälte berufen werden. Insbesondere aufgrund der drohenden Pensionierungswelle warnt die Landesregierung daher vor einem „Justizstillstand“.
Natürlich könnte die Regierungskoalition in Erfurt der AfD, die bei der vergangenen Landtagswahl mit 32 Prozent der Wählerstimmen deutlich stärkste Kraft wurde, die ihr im Landtag zustehenden, primär symbolischen Posten überlassen. Doch Landesjustizministerin Beate Meißner (CDU) hat einen anderen Weg gewählt: So möchte sie einfach den alten Richterwahlausschuss, der noch in der vergangenen Legislaturperiode gewählt wurde, seine Arbeit fortsetzen lassen. Genauso will man mit dem Staatsanwaltsausschuss verfahren.
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