Trotz Vergewaltigung, Körperverletzung und sieben Jahren Haft: Eritreer kann wegen fehlender Dokumente nicht abgeschoben werden

vor etwa 1 Jahr

Trotz Vergewaltigung, Körperverletzung und sieben Jahren Haft: Eritreer kann wegen fehlender Dokumente nicht abgeschoben werden
Bildquelle: Apollo News

Vor dem Landgericht Darmstadt muss sich seit dem 8. April ein 42-jähriger Mann aus Eritrea verantworten. Ihm wird vorgeworfen, auf der Pfungstädter Kerb, einem Volksfest in der südhessischen Stadt nahe Darmstadt, im September 2024 eine Frau vergewaltigt zu haben. Der Angeklagte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Unabhängig vom aktuellen Verfahren steht fest: Der Mann ist einschlägig vorbestraft und saß bereits sieben Jahre in Haft. Abgeschoben wird er seit knapp zwei Jahren trotzdem nicht – weil er keine Reisedokumente besitzt. Zuerst berichtete die Lokalzeitung Echo.

Bereits im Jahr 2017 wurde der Mann vom Landgericht Darmstadt wegen mehrfacher Vergewaltigung und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Die Taten ereigneten sich 2015 und 2016 während der Winzerfeste in Groß-Umstadt. Die Identität des Täters konnte damals unter anderem durch DNA-Spuren zweifelsfrei festgestellt werden.

Zuständig für die Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen ist das jeweilige Regierungspräsidium. Ein Sprecher des Regierungspräsidiums Darmstadt teilte mit, dass der Mann am 19. Oktober 2023 offiziell ausgewiesen worden sei. Der Bescheid sei seit dem 24. Oktober 2023 vollziehbar. Dennoch kam es bislang nicht zu einer Abschiebung. Stattdessen wurde der Mann nach seiner Entlassung aus der Haft einer Unterkunft in Pfungstadt zugewiesen und unter Führungsaufsicht gestellt. Diese Aufsicht beinhaltete unter anderem verschärfte Meldeauflagen und ein Alkoholverbot.

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