Nachdem die Länder eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags abgelehnt haben, möchten ARD und ZDF vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Das teilten die Anstalten bereits im November mit (Apollo News berichtete). Die Rundfunkkommission der Länder hatte den Sendern dann in der vergangenen Woche davon abgeraten, die Klage weiterzuverfolgen und stattdessen den im Dezember entworfenen Finanzierungsplan noch einmal untermauert.
Er sieht unter anderem vor, dass der Rundfunkbeitrag nicht wie von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorgesehen um 58 Cent steigt, sondern 2025 und 2026 stabil bei 18,36 Euro bleibt. Die KEF errechnet jährlich den Finanzierungsbedarf für die Rundfunkanstalten. Die Empfehlung muss von den Ländern diskutiert und einstimmig abgesegnet werden – eine Ablehnung ist nur aus nachprüfbaren Gründen möglich.
Am vergangenen Donnerstag versuchte die Rundfunkkommission, die Intendanten der Anstalten von diesen Gründen zu überzeugen. Die Rundfunkkommission verwies auf die Rücklagen der Sender von etwa einer Milliarde Euro, die entstehende Finanzierungslücken bis 2027 zunächst füllen könnten.
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