Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) und Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) haben sich in einem gemeinsamen Interview offen gegenüber einem Verbot der Thüringer AfD um Björn Höcke gezeigt. Badenberg erklärte in der Süddeutschen Zeitung: „Ich spreche mich für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen diesen Landesverband aus.“ Darüber hinaus regte sie an, zu prüfen, „ob wir bei Björn Höcke die Möglichkeiten der Grundrechtsverwirkung nutzen – die auch zum Entzug des aktiven und passiven Wahlrechts führen kann“.
Maier zeigte sich in dem Gespräch grundsätzlich bereit, beide Ansätze zu unterstützen. Der SPD-Politiker erklärte: „Wenn unsere Demokratie nicht ihre Waffen zeigt, wird die AfD sie zerstören.“ Seit 2021 stuft der Thüringer Verfassungsschutz die AfD im Freistaat als gesichert rechtsextremistisch ein und beobachtet sie. Höcke steht dort sowohl an der Spitze des Landesverbands als auch der Fraktion im Erfurter Landtag. In Thüringen ist die AfD mit großem Abstand stärkste Kraft.
Die SPD plädiert tendenziell schon länger für ein AfD-Verbotsverfahren, während die Union zumindest noch Vorbehalte äußert. Häufig im Fokus steht mehr und mehr aber auch ein Aussetzen der staatlichen Parteienförderung oder ein Verbot einzelner Landesverbände. Ebenso rückt die Anwendung von Artikel 18 des Grundgesetzes in den Blick, die eine Grundrechtsverwirkung für bestimmte Personen ermöglicht – inklusive des Verlusts des Wahlrechts. Ähnlich wie beim Parteiverbot obliegt die Entscheidung hier dem Bundesverfassungsgericht.
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