Thüringer Verfassungsschutzchef Kramer ist „betrübt“ über Gerichtsentscheidung zur AfD

vor 4 Monaten

Thüringer Verfassungsschutzchef Kramer ist „betrübt“ über Gerichtsentscheidung zur AfD
Bildquelle: Apollo News

Am Donnerstag entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilverfahren, dass der Verfassungsschutz die AfD vorläufig nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen darf. Der Chef des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, ist über die Entscheidung laut dpa „betrübt“. „Die Entscheidung des VG in Köln in der Eilsache ist enttäuschend, aber natürlich zu akzeptieren“, sagte er der Presseagentur. Seit 2021 ist der Thüringer Landesverband als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft.

Die Bundespartei war im Mai 2025 vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft worden und klagte dagegen. Laut dem Gericht darf der Bundesverfassungsschutz die Partei bis zum Abschluss des anhängigen Hauptsacheverfahrens nicht als „gesichert rechtsextremistische“ Bestrebung einstufen und behandeln. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass es innerhalb der Partei Bestrebungen „gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ gebe. Allerdings seien diese Bestrebungen nicht derart ausgeprägt, dass sie für die Gesamtpartei prägend wären.

Das Gericht stellte zudem fest, dass die AfD keine Pläne habe, deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund rechtlich als Bürger zweiter Klasse zu behandeln. Auch zum Begriff Remigration äußerte sich das Verwaltungsgericht Köln: „Aus dem unklaren Begriff ,Remigration‘ folgt kein konkretes politisches Ziel im Sinne einer undifferenzierten Abschiebung der Betroffenen.“

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