Seit einigen Tagen ist es offiziell, dass das Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft hat. Die geschäftsführende Bundesinnenministerin Faeser, in deren letzten Amtstage die Vorlage des Gutachtens fiel und der das Amt unterstand, gab gegenüber der Presse an, dass der Inhalt des Gutachtens vorläufig geheim bleibe. Ihr Ministerium habe auf seinen Inhalt keinen Einfluss genommen.
Die frühere Bundesinnenministerin, Nancy Faser, ließ die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen.
Aus den 1.100 vorläufig geheimen Seiten ist immerhin in die Öffentlichkeit durchgesickert, dass es vor allem um den von der AfD angeblich zu Grunde gelegten, ethnisch orientierten Volksbegriff gehe, der andere ausgrenze. Das ist für das Bundesamt für Verfassungsschutz ein Verstoß gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung. Es entsteht der Verdacht, dass mit der Tabuisierung eines ethnischen Volksbegriffs künftig jede einwanderungskritische Debatte in den Geruch der Verfassungsfeindlichkeit gerückt werden soll.
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Nun ist es tatsächlich so, dass Begriffe jeder Art keine eigenen Wahrheiten beinhalten, sondern soziale Konventionen sind. Ihr Inhalt ist also das, was man übereinstimmend für seinen Inhalt hält, so auch der Begriff des Volkes. Begriffe als solche haben keine objektive Wahrheit. Sie sind viel mehr sprachliche Übereinkünfte, über deren Inhalt man sich pragmatisch verständigt, damit man weiß, wovon man jeweils redet.
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