Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine Klage gegen den Pharmakonzern AstraZeneca wegen mutmaßlicher Impfschäden neu verhandelt werden muss. Wie das Gericht am Montag laut Berliner Zeitung in Karlsruhe mitteilte, erzielte eine Frau damit einen Teilerfolg in ihrem Verfahren.
Die Klägerin gibt an, nach einer Corona-Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff einen Hörsturz erlitten zu haben. Der BGH hob eine Entscheidung der Vorinstanz teilweise auf und verwies den Fall an das Oberlandesgericht Koblenz zurück. Dort muss das Verfahren nun erneut geprüft werden. Die Frau verlangt Auskunft über bekannte Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs sowie Schadensersatz in Höhe von mindestens 150.000 Euro.
Die damals 40-Jährige klagte, drei Tage nach der Applikation des Covid-19-Impfstoffs „Vaxzevria“ im März 2021, über Taubheit am rechten Ohr; zudem soll sie einen Hörsturz erlitten haben. Sie geht von einem Impfschaden aus und forderte neben Schadensersatz Auskunft über bekannte Nebenwirkungen und gemeldete Verdachtsfälle vom Pharmaunternehmen.
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