Seit Jahren regiert in Tübingen der frühere Grünen-Politiker Boris Palmer als Oberbürgermeister. Doch ausgerechnet dort sollen Mitarbeiter der städtischen Müllabfuhr über Jahre hinweg Biomüll auf Restmülltouren mitentsorgt haben – weil im Müllwagen noch genug Platz gewesen sein soll. Doch das ist illegal.
Auslöser der Debatte war ein Bürgerhinweis im Oktober vergangenen Jahres. Danach stellte sich heraus, dass Beschäftigte der Kommunalen Servicebetriebe Tübingen auf einzelnen Restmülltouren auch Biomüll mitnahmen – obwohl dieser getrennt gesammelt werden muss. Die Stadt Tübingen will nun 40.633 Euro Schadensersatz zahlen. Die Verwaltung hat den Anspruch anerkannt und will dem Gemeinderat die Zahlung vorschlagen. Geschädigter ist rechtlich gesehen der Landkreis.
Die Begründung ist banal: Auf den Touren sei noch Platz gewesen, ein zusätzliches Fahrzeug habe man sich sparen wollen. Die Stadt spricht selbst von einem Fehlverhalten „in erheblichem Umfang“. Der Landkreis wertet das als Verstoß gegen die vertraglich festgelegte Pflicht zur getrennten Sammlung und verlangt Schadensersatz. Nach Angaben der Stadt wurden nach Bekanntwerden interne Konsequenzen gezogen. Es gebe eine neue Dienstanweisung und verschärfte Kontrollen. Eine interne Untersuchung läuft.
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