Seit Jahren müssen Passphotos nun biometrisch sein, und das heißt doch wohl: bereit für die technische Auslesung und Weiterverarbeitung. Aber es scheint noch einige Lücken dabei zu geben. Das zeigt der Fall einer syrischen Großfamilie, die offenbar im Dutzend junge weibliche Verwandte nach Deutschland eingeschleust hat. 50 Beschuldigte – meist Frauen – stehen „im Verdacht, in mehreren Fällen jeweils einen amtlichen Ausweis durch mittelbare Falschbeurkundung oder einen überlassenen amtlichen Ausweis, zur Täuschung im Rechtsverkehr für mehrere Ausländer sich verschafft zu haben bzw. vorsätzlich einem anderen Ausländer dazu Hilfe geleistet zu haben, unerlaubt in das Bundesgebiet einzureisen“. So die Staatsanwaltschaft Konstanz und die Bundespolizeidirektion Stuttgart zu dem komplexen Fall, in dem allein im baden-württembergischen Singen 22 Wohnungen durchsucht wurden und sieben weitere an anderen Orten in Baden-Württemberg und Bayern.
Einige der 50 Beschuldigten hatten schon einen deutschen Pass und meldeten diesen als verloren. Sie beantragten dann einen neuen Pass und legten „– unter Täuschung der zuständigen Stelle – ein Lichtbild einer ihrer überwiegend weiblichen Verwandten“ vor. Das waren die einzuschmuggelnden Frauen aus Syrien, Mitglieder derselben Großfamilie und sicher gefragt auf dem deutsch-syrischen Heiratsmarkt. Angeblich hatten die Frauen „viele äußerliche Gemeinsamkeiten“ untereinander, so dass die Pässe fast austauschbar wurden.
Hier stellt sich die Frage, ob mit den „Gemeinsamkeiten“ vielleicht doch das Kopftuch gemeint ist, das laut Auswärtigem Amt auf Passbildern sogar zulässig ist: „Die Passbehörde kann vom Gebot der fehlenden Kopfbedeckung insbesondere aus religiösen Gründen, … Ausnahmen zulassen.“ Auch die Bundesdruckerei informiert, dass zwar Basecap und Burka verboten sind, doch der unter dem Kinn gebundene Hidschab zugelassen bleibt.
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