Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Deutschland für die Abschiebung eines Syrers nach Griechenland verurteilt. Demnach hätte die Abschiebung des Syrers gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verstoßen.
Rechtswidrig hätten die deutschen Behörden jedoch nicht überprüft, ob der Mann in Griechenland Zugang zu einem Asylverfahren habe, „das verhindert, dass er nach Syrien abgeschoben wird“, wie es in der Urteilsbegründung heißt. Weiterhin hätte Deutschland geprüft „ob er in Griechenland Haftbedingungen ausgesetzt sein würde, die gegen Artikel 3 verstoßen könnten“ und der Mann unmenschlicher Behandlung ausgesetzt sein könnte.
Konkret geht es um einen 1993 geborenen Syrer, der 2018 an der deutsch-österreichischen Grenze aufgegriffen wurde. Er hatte versucht, per Bus mit einem bulgarischen Pass, den er in Griechenland für 2000 Euro erworben hatte, einzureisen. Nach seiner Festnahme wurde er zur Polizeiwache in Passau gebracht und noch am selben Tag per Flugzeug nach Athen ausgeflogen.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











