Im Streit um den Sitzungssaal im Bundestag zieht die AfD nun vor das Bundesverfassungsgericht.
Hintergrund der Organklage ist die „Ungleichbehandlung der AfD“ und der Wunsch nach „fairer Teilhabe“, wie es der Prozessbevollmächtige Ulrich Vosgerau am Montag bei der Vorstellung erklärte. Als zweitstärkste Fraktion stehe der Partei rechtmäßig auch ein größerer Sitzungssaal zu.
Im Papier heißt es: Der Ältestenrat des Deutschen Bundestages habe durch seinen Beschluss vom 22. Mai 2025, „den Bundestagssitzungssaal 3S-001 nebst Raum 3S-008 als Fraktionssitzungssaal an die SPD-Fraktion zu vergeben“ statt an die AfD und dafür „den Bundestagssaal 3N-039 nebst Raum 3N-037 als Fraktionssitzungssaal an die AfD statt an die SPD-Fraktion“ zu verteilen, „das verfassungsmäßige Recht auf Gleichbehandlung“ sowie das „verfassungsmäßige Recht auf faire und loyale Anwendung der Geschäftsordnung verletzt“.
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