Der von mehreren Bundesländern getragene Gemeinsame Bibliotheksverbund (GBV) verteidigt den Rauswurf der Berliner Bibliothek des Konservatismus (BdK). Sie sei nie Mitglied gewesen, behauptet der GBV auf Anfrage von Apollo News. Es handele sich um eine privatrechtlich organisierte Bibliothek „außerhalb des Verbundgebiets“, die im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags den Hosting-Service für das vom GBV betriebene Bibliotheksmanagementsystem genutzt habe. Dieser Dienstleistungsvertrag zwischen der Verbundzentrale des GBV und der BdK sei zum Jahresende „ordentlich gekündigt“ worden.
„Die Kündigung erfolgte auf einstimmigen Beschluss durch die Verbundleitung des GBV, in der alle Mitgliedsländer vertreten sind“, heißt es in der Stellungnahme. In der Verbundleitung sind die Landesregierungen von Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen vertreten.
Bibliotheksleiter Wolfgang Fenske widerspricht der Darstellung des GBV im Gespräch mit Apollo News. Die Behauptung, es handle sich lediglich um eine private Vertragsbeziehung, sei „die Sicht des GBV, nicht unsere“. Nach Auffassung der Bibliothek liege ein öffentlich-rechtliches Vertragsverhältnis vor. Die BdK hat mittlerweile gegen die Kündigung Klage vor dem Verwaltungsgericht Göttingen erhoben. Als Indiz führt Fenske an, dass das Verwaltungsgericht bislang keine Anstalten gemacht habe, den Fall an eine Zivilkammer abzugeben. Formal werde die BdK im Verbund als „assoziiertes Mitglied“ geführt. In dieser Zeit habe die BdK immer pünktlich ihre Beiträge gezahlt und rund 35.000 Titel in den Verbundkatalog eingebracht. Der Erhalt dieses Bestands sei im öffentlichen Interesse.
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