Die AfD liefert sich mit dem „Verfassungsschutz“ einen Dauerrechtsstreit. Sie wehrt sich dagegen, wie sie eingestuft und bezeichnet wird und wendet sich nun an das höchste deutsche Gericht.
Im Rechtsstreit mit dem „Bundesverfassungsschutz“ über die Einstufung als sogenannter Verdachtsfall klagt die AfD nach eigenen Angaben jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht. Es sei eine umfangreich begründete Verfassungsbeschwerde eingereicht worden, teilten die Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla am Donnerstag mit.
Hintergrund ist ein seit mehr als drei Jahren laufendes Verfahren, das schon durch mehrere Instanzen ging. Es handelt sich hierbei nicht um das ebenfalls von der AfD angestrengte Verfahren gegen die im Mai erfolgte – und zunächst für die Zeit einer gerichtlichen Klärung wieder auf Eis gelegte – Höherstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ durch den „Verfassungsschutz“.
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