Unter der Bundesregierung von Friedrich Merz könnten sowohl private Verbraucher als auch heimische Unternehmen mit einer Reihe zusätzlicher steuerlicher Belastungen konfrontiert werden. Die Impulse kommen dabei von verschiedenen Seiten. Doch insbesondere die SPD treibt derzeit die Einführung neuer steuerpolitischer Instrumente voran.
Dabei geht es mitnichten nur um „Reiche“ oder „Besserverdiener“. Am Ende wären wohl alle von der Steuererhöhungsorgie betroffen, wenn die SPD sich durchsetzt. Es geht um zig Milliarden Euro mehr, die Bürgern weggenommen und durch den Staat umverteilt oder gleich konsumiert werden sollen.
Ein zentrales Vorhaben der Sozialdemokraten ist die Reform der Erbschaftsteuer. Bereits im Januar hatte die Partei hierzu ein Konzeptpapier vorgelegt. Demnach sollen private Vermögen künftig nur noch einem einzigen lebenslangen Freibetrag von bis zu einer Million Euro unterliegen. Betriebsvermögen sollen bis zu einem Wert von fünf Millionen Euro von der Besteuerung ausgenommen bleiben.
Die Sozialdemokraten behaupten zwar, Ziel der Reform sei es, mehr Gerechtigkeit und Leistungsgleichheit zu schaffen. Doch tatsächlich geht der Reformvorschlag in vielen Fällen zulasten genau jener Gruppen, die eigentlich geschützt werden sollen. Private Erben und Familienunternehmen sehen sich zunehmend unter Druck gesetzt.
Ein lebenslanger Freibetrag von einer Million Euro für private Erben wirkt auf den ersten Blick großzügig, führt in der Gesamtbetrachtung jedoch zu einer höheren steuerlichen Belastung. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass es sich um einen einmaligen Freibetrag handelt und nicht um regelmäßig erneuerbare Freibeträge, wie sie aktuell bestehen.
Derzeit können, abhängig vom Verwandtschaftsgrad (zum Beispiel für Kinder 400.000 Euro), alle zehn Jahre neue Freibeträge genutzt werden. Über die gesamte Lebenszeit hinweg kann die Summe der übertragenen Beträge demnach deutlich über einer Million Euro liegen. Mit dem neuen Modell entfällt diese Möglichkeit: Ein einmal in Anspruch genommener Freibetrag – etwa durch eine Schenkung in jungen Jahren – steht bei späteren Erbschaften nicht mehr zur Verfügung. Die vermeintliche Entlastung trügt: Gerade mittlere private Erben stehen am Ende schlechter da.
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