In der Sitzung des Innenausschusses im Bundestag ging es am Montagnachmittag auch um das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS). Finn-Christopher Brüning, Mitglied des Städte- und Gemeindebundes, sagte, dass es aufgrund des Solidaritätsmechanismus bei GEAS sein könnte, „dass Deutschland aufgrund der geringen aktuellen Asylzahlen und der Kapazitäten der vergangenen Jahre mit höheren Zuteilungen rechnen muss.“ Das lasse die Europäische Union in Gesprächen mit der Bundesregierung durchblicken.
Die GEAS-Verordnung trat am 11. Juni 2024 in Kraft. Die Mitgliedsstaaten der EU haben bis Juni 2026 Zeit, um die neuen Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Deswegen hat die Bundesregierung zwei Gesetzesentwürfe vorgelegt. Um den verpflichtenden Solidaritätsmechanismus durchführen zu können, ist es laut der EU-Verordnung 2024/1351 wichtig, dass alle Mitgliedsstaaten Daten an die Europäische Union übermitteln.
Die Anzahl der Migranten, die aufgenommen werden müssen, richtet sich nach dem BIP und nach der Bevölkerungszahl. Über diese Zahl hinaus kann ein Staat freiwillig noch mehr Migranten aufnehmen, sollte ein anderer EU-Staat unter Druck stehen. Um zu garantieren, dass der Solidaritätsmechanismus umgesetzt werden kann, soll die Stelle eines EU-Solidaritätskoordinators eingerichtet werden.
Parteipressekonferenzen von Die Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen











