„Staatsstreich“: Ex-Verfassungsrichter kritisiert Schulden-Einigung scharf

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„Staatsstreich“: Ex-Verfassungsrichter kritisiert  Schulden-Einigung scharf
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Der ehemalige Verfassungsrichter Peter Huber hat scharfe Kritik an Teilen der Grundgesetz-Änderungen geübt, die von Union, SPD und Grünen in dieser Woche beschlossen wurden. Professor Huber, der von 2010 bis 2023 am Bundesverfassungsgericht saß, kritisiert die Bestimmungen zu den Verschuldungsregeln für die Länder als massiven Angriff auf ein zentrales Verfassungsprinzip, den Föderalismus.

Der Jurist, der als CDU-Politiker in der Vergangenheit unter anderem auch Verfassungsrichter im Land Bremen und Innenminister in Thüringen war, sieht und bemängelt in der Einigung eine Aushöhlung der Bundesstaatlichkeit Deutschlands. Das Grundgesetz gewährleiste auch die Grundsätze des Bundesstaats (Art. 20 Abs. 1) und damit die „Staatsqualität“ der Länder, führt Huber aus.

„Gebietskörperschaften, deren Verfassungsordnung von der übergeordneten Ebene vorgegeben wird, sind allerdings keine Staaten (mehr), sondern Selbstverwaltungskörperschaften“, zitiert ihm die FAZ. Huber ist Mitglied des Kuratoriums der Fazit-Stiftung, die als Mehrheitseigentümerin die Frankfurter Allgemeine Zeitung kontrolliert.

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