Verbotsfantasien ohne Rechtsgrundlage: Wie die staatliche Medienanstalt Berlin-Brandenburg die Pressefreiheit aufs Spiel setzt

vor 6 Monaten

Verbotsfantasien ohne Rechtsgrundlage: Wie die staatliche Medienanstalt Berlin-Brandenburg die Pressefreiheit aufs Spiel setzt
Bildquelle: NiUS

Nach dem denkwürdigen Auftritt des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther bei Markus Lanz in der vergangenen Woche endet auch diese Woche mit weiteren Zensur- und gar Verbotsfantasien staatlicher Einrichtungen gegen NIUS. Diesmal im Fokus: die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB). Dabei stellt die Leiterin der Behörde, Eva Flecken, erstmals die Möglichkeit eines Verbots eines ganzen Medienangebots in den Raum, obwohl es dafür an einer Rechtsgrundlage mangeln dürfte.

Am 13. Januar 2025 berichtete das Portal Table.Briefings, dass die MABB gegenüber NIUS eine förmliche Beanstandung ausgesprochen habe. Grund dafür: ein angeblicher Verstoß gegen den journalistischen Grundsatz der Sorgfaltspflicht im Sinne des Medienstaatsvertrages. Diese Information wurde sodann flankiert durch ein Gespräch von Flecken, in dem sie erläuterte, dass die Behörde sowohl einzelne rechtswidrige Inhalte untersagen könne als auch ein ganzes Medienangebot.

Dass eine staatliche Behörde öffentlich ein Verbot journalistischer Medien in den Raum stellt, ist ein Novum. Der Medienstaatsvertrag, der die rechtlichen Rahmenbedingungen vorgibt, sieht ein generelles Verbot jedoch nicht vor. Dessen Eingriffsmöglichkeiten sind im Medienstaatsvertrag abschließend aufgeführt. Da es bisher noch keinen Fall gab, in dem ein Medium in Gänze untersagt wurde, existieren keine Gerichtsentscheidungen dazu. Was es allerdings gibt, sind diverse Meinungen und Aufsätze verschiedener Rechtsexperten zu diesem Thema, und diese kommen nahezu unisono zu dem eindeutigen Ergebnis, dass ein Verbot eines gesamten Mediums nicht aus dem Medienstaatsvertrag ableitbar ist.

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