Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich in einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung dafür ausgesprochen, Schwarzfahren im öffentlichen Personennahverkehr zu entkriminalisieren. „Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe für eine Entkriminalisierung“, sagte Hubig. Angesichts der hohen Belastung der Justizbehörden, insbesondere der Gerichte und Gefängnisse, halte sie die bisherige strafrechtliche Verfolgung für nicht mehr zeitgemäß.
„Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und am Ende wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, dort wirklich hin?“, fragte sie. Die Bundesregierung plane derzeit eine Reform des Strafrechts, in deren Zuge auch die Strafbarkeit des Schwarzfahrens zurückgenommen werden könnte.
Wer ohne gültigen Fahrschein unterwegs ist, muss derzeit strafrechtliche Konsequenzen befürchten. Das sogenannte Erschleichen von Leistungen nach Paragraf 265a kann mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Kann eine Geldstrafe nicht bezahlt werden, kann an ihre Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe treten. Derzeit müssen etwa 7.000 bis 9.000 Personen jährlich eine solche Haft antreten, wie der Spiegel berichtet.
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