Die Geschäftsführerinnen von HateAid dürfen als „linkswoke Faschistende“ und „Linksextremistinnen“ bezeichnet werden. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden. Auch NIUS hat eine Gerichtsentscheidung gegenüber HateAid erstritten: Wir dürfen die NGO als „Vorfeldorganisation der Grünen“ bezeichnen.
In dem Beschluss des Landgerichts Hamburg, den Rechtsanwalt Dirk Schmitz erstritten hat, heißt es: „Die in dem streitgegenständlichen Artikel enthaltenen Bezeichnungen der beiden Geschäftsführerinnen der HateAid gGmbH, von denen eine die Antragstellerin ist, als ‚HateAid-Linksextremistinnen‘ bzw. ‚Linksextremistinnen‘ sowie als ‚linkswoke Faschistenden‘ stellen sich als Ergebnis der anzustellenden Abwägung als noch zulässige Meinungsäußerungen dar.“
Das Gericht wies damit einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der HateAid-Geschäftsführerin Josephine Ballon zurück, die auf Unterlassung geklagt hatte, weil Schmitz als Autor eines Beitrags auf der Website des Journalisten Alexander Wallasch die Geschäftsführerinnen Ballon und die zweite Geschäftsführerin von HateAid, Anna-Lena von Hodenberg, als „linkswoke Faschistende“ und „Linksextremistinnen“ bezeichnet hatte. Die Antragstellerin muss nun die Kosten des Verfahrens tragen, den Streitwert setzte das Gericht auf 20.000 Euro fest.
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