Die Antragspflicht für Kindergeld soll in Zukunft abgeschafft werden – dafür hat Finanzminister Lars Klingbeil einen Gesetzentwurf vorgelegt. Am Donnerstag findet nun die regierungsinterne Ressortabstimmung über den Entwurf statt.
„Dann können Eltern nach der Geburt voll und ganz für ihr Baby da sein, statt sich mit unnötigem Papierkram herumzuschlagen“, so wirbt Klingbeil für seinen Gesetzentwurf. Demnach soll die Antragspflicht im Jahr 2027 in zwei Stufen entfallen.
Einer Mitteilung des Finanzministeriums zufolge soll zuerst die Regelung in Kraft treten, nach der das Kindergeld bei Eltern, die bereits ein Kind haben, für jedes weitere Kind automatisch an die Person gezahlt wird, die bereits für das erste Kind das Kindergeld erhalten hat. Anschließend folgt auch die Abschaffung der Antragspflicht für das Erstgeborene.
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