Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carmen Wegge, fordert gegenüber der taz am Donnerstag: „Aus unserer Sicht sollten öffentliche Krankenhäuser verpflichtet sein, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen“. Das müsse ihrer Meinung nach auch für konfessionelle Krankenhäuser gelten, wenn diese öffentlich finanziert werden. Konfessionelle Krankenhäuser sind meistens in christlicher Trägerschaft. Laut der Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland waren 2021 ein Drittel aller Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft.
Die Versorgungslage für ungewollt Schwangere sei „dramatisch“, sagte Wegge. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags teilte 2020 in dem Schreiben „Zum Weigerungsrecht von Krankenhäusern, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen“ mit, dass kirchliche Träger von Krankenhäusern festlegen dürfen, dass in ihren Einrichtungen keine Abtreibungen angeboten werden. Für öffentlich-rechtliche Krankenhäuser gilt das nicht. Außerdem besteht für einzelne Ärzte die Möglichkeit, sich aus Gewissensgründen zu weigern, eine Abtreibung durchzuführen, wenn das Leben der Schwangeren nicht akut gefährdet ist.
Die SPD-Politikerin Wegge geht mit ihrer Forderung also deutlich über den Status quo hinaus. Weiter setzt sie sich dafür ein, dass die Kosten von Schwangerschaftsabbrüchen vermehrt von Krankenkassen übernommen werden, wie die taz berichtete. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus“.
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