Die von der SPD nominierte Potsdamer Professorin Frauke Brosius-Gersdorf steht nicht mehr als Richterin am Bundesverfassungsgericht zur Verfügung. In einer schriftlichen Erklärung hat die Juristin ihren Rückzug erklärt.
Als Begründung nannte Brosius-Gersdorf die ablehnende Haltung der Unionsfraktion. Ohne reale Wahlchance sei das Aufrechterhalten ihrer Kandidatur sinnlos. Zudem beschwerte sich die dezidiert linksaktivistisch ausgerichtete Juristin über eine „Diffamierung“ ihrer inhaltlichen Positionen.
Brosius-Gersdorf gilt als explizite Befürworterin eines AfD-Verbots, über das sie im Falle eines Verbotsantrags als Richterin am zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts auch zu entscheiden gehabt hätte. In Fragen des Lebensrechts und des Schutzes von Ehe und Familie vertritt sie extrem linke Positionen, die der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts diametral widersprechen. Exponiert hatte sie sich zudem als Befürworterin einer Corona-Impfpflicht als „verfassungsrechtliche Pflicht“.
Parteipressekonferenzen von Die Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen











