Wenn Unions-Fraktionschef Jens Spahn (CDU) noch einen Funken Selbstachtung hätte, müsste er nach dieser Blamage sofort zurücktreten! Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend (29. Januar) mit den Stimmen von CDU und CSU (!) den von der AfD eingebrachten Gesetzentwurf zur Abschaffung des sogenannten „Majestätsbeleidigungs-Paragrafen“ 188 im Strafgesetzbuch (StGB) abgelehnt.
Spahn, der bezeichnenderweise bei der Aussprache im Plenum fehlte, hatte genau diese Abschaffung in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ vor zwei Wochen explizit gefordert. Er ist fortan ein Fraktionschef ohne Fraktion – ein „Noch-Fraktionschef“, wie es auch die Rednerin der „Grünen“ zutreffend formulierte. Drastischer formuliert: Der CDU/CSU-Fraktionschef wurde von den eigenen Abgeordneten regelrecht „enteiert“!
Dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Abschaffung des Paragrafen 188 stimmten nach halbstündiger Aussprache 133 Abgeordnete zu, 440 Abgeordnete lehnten ihn in der namentlichen Abstimmung ab. Die Ohrfeige für den Unions-Fraktionschef hatte sich zuvor bereits bei der Abstimmung im Rechtsausschuss abgezeichnet. Sprecher von SPD und „Grünen“ machten in der Aussprache deutlich, dass der Willkür-Paragraf 188 sogar noch verschärft werden soll.
Parteipressekonferenzen von Die Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen











