Es war ein juristisch bemerkenswerter Trick, den die Bundesregierung im Zuge der Grundgesetzänderung im März 2025 und mit dem anschließenden „Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIKG) verankerte: die sogenannte „Zusätzlichkeit“. Demnach darf auf das 500-Milliarden-Sondervermögen zugegriffen werden, wenn im jeweiligen Haushaltsjahr im Bundeshaushalt insgesamt mindestens zehn Prozent der veranschlagten Ausgaben als Investitionen eingestellt sind. Eine Auswertung der Bundesbank zeigt nun jedoch: Im Ergebnis lag die Investitionsquote nur bei 8,7 Prozent und damit deutlich unter der vorgesehenen Marke.
Trotzdem lag der Kreditbestand des Sondervermögens Ende Januar 2026 nach Angaben des Bundesfinanzministeriums bei rund 29,3 Milliarden Euro.
„Die Investitionsquote im Kernhaushalt betrug im Plan 10 %, im Ergebnis aber nur 8,7 % (Tabelle 5.3, Position 4.a4). Um die Mindestquote auch im Ergebnis zu erreichen, hätte der Bund im Kernhaushalt 6 Mrd € zusätzlich investieren müssen. Das neue Sondervermögen IK konnte dennoch Kredite für seine Vorhaben aufnehmen (unter anderem für aus dem Bundeshaushalt verlagerte Investitionen), weil die dafür erforderliche Mindestinvestitionsquote von 10 % nur in den Planungen erreicht sein muss“, heißt es im Monatsbericht der Bundesbank für Februar 2026. Die Zahlen hat die Bundesbank mit den Daten aus dem Bundesfinanzministerium selbst errechnet.
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