Correctiv-Recherche als Basis für AfD-Verbot: So wird das Vorhaben im Bundestag begründet

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Correctiv-Recherche als Basis für AfD-Verbot: So wird das Vorhaben im Bundestag begründet
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Zunehmend hitzig wird in der Politik über ein AfD-Verbot diskutiert – einige Abgeordnete wollen Nägel mit Köpfen machen und ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht über den Bundestag anstrengen. Federführend vom CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz verfasst, soll ein Antrag im Parlament diesen politisch hochexplosiven Beschluss herbeiführen – ein aktueller Arbeitsentwurf ist nun an die Öffentlichkeit gelangt. Eine Lektüre eines Entwurfs von Ende September offenbart, wie dünn die Argumentation der Autoren teilweise ist.

Zum Einstieg heißt es: „Die AfD wendet sich gegen zentrale Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung: Die Würde des Menschen sowie das Diskriminierungsverbot werden durch die AfD, ihre führenden Funktionäre sowie zahlreiche Mandatsträger und Mitglieder mittlerweile unverhohlen infrage gestellt“.

Die Autoren hangeln sich in der Begründung des Antrages zunächst an der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes entlang: „Eine Partei ist demnach verfassungswidrig, wenn sie nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.“ Und: „Ausgangspunkt der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist die Menschenwürde. Sie in allen ihren Erscheinungsformen zu achten und zu schützen, ist oberste Pflicht jeden staatlichen Handelns.“

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