Skandal-Prozess gegen DK-Chefredakteur Bendels geht in die nächste Runde: Entscheidungsschlacht um die Presse- und Meinungsfreiheit

vor 8 Monaten

Skandal-Prozess gegen DK-Chefredakteur Bendels geht in die nächste Runde: Entscheidungsschlacht um die Presse- und Meinungsfreiheit
Bildquelle: Deutschland Kurier

Von Eugen Mannheimer

Am Mittwoch, dem 14. Januar 2026, 9.00 Uhr beginnt vor dem Landgericht Bamberg ein Prozess, der Rechtsgeschichte im Kampf um die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland schreiben wird. Für diesen Tag ist die Berufungsverhandlung gegen das Skandalurteil des Amtsgerichts Bamberg angesetzt. Im April diesen Jahres hatte das Amtsgericht den Chefredakteur des Deutschland-Kurier (DK) David Bendels zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt, weil der DK mit einer satirischen Fotomontage das gestörte Verhältnis der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zur Meinungsfreiheit kritisiert hatte.

Das auf den Prüfstand gestellte Urteil, das in ganz Deutschland, aber auch international eine Welle der Empörung ausgelöst hatte, fasst wie in einem Brennglas das Abgleiten Deutschlands in einen links-woken Gesinnungs- und Gouvernantenstaat zusammen, in dem das für eine Demokratie konstituierende Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit aus mehreren Richtungen in die Zange genommen, willkürlich beschnitten und durch groteske Winkelzüge in das genaue Gegenteil verzerrt wird.

Der Ausgang des Verfahrens ist für die Zukunft der Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland von grundsätzlicher Bedeutung. David Bendels ist deshalb entschlossen, in der Berufungsinstanz „mit allen juristischen Mitteln energisch und couragiert die Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland“ zu verteidigen. Er kämpfe nicht nur für sich selbst, „sondern auch für alle unabhängigen Medien in Deutschland“.

Auf dem Niveau autoritärer Bananenrepubliken

Die Staatsanwaltschaft – bekanntermaßen, auch das ein deutscher Sonderweg in der westlichen Welt, an politische Weisungen der jeweils Regierenden gebunden – ist begierig, den Chefredakteur eines unbequemen Oppositionsmediums ins Gefängnis zu bringen. Die erstinstanzlich verhängte Haftstrafe auf Bewährung war den Staatsanwälten noch zu wenig. Sie legten daher ebenfalls Berufung ein.

Sollte sich die Staatsanwaltschaft mit ihrer Maximalforderung durchsetzen, wäre dann beim Absturz des deutschen Rechtsstaats in der Tat das Niveau autoritärer Bananenrepubliken erreicht. Für den hellwachen Chefkommentator und „Ressortleiter Meinungsfreiheit“ der Tageszeitung „Die Welt“ war bereits die im April verhängte und noch nicht rechtskräftige Haftstrafe auf Bewährung „ein Urteil wie aus einer Diktatur“.

Kafka lässt grüßen

Der zugrundeliegende Sachverhalt ist sattsam bekannt: Eine satirische Fotomontage, die Faeser die Parole „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ zuschreibt, dieser willkürlich herangezogene Anlass reichte dem Bamberger Amtsrichter Martin Waschner für einen juristischen Generalangriff auf ein regierungskritisches Medium mit dem Ziel, dessen Chefredakteur ins Gefängnis zu bringen.

Die Urteilsbegründung ist absurd und könnte aus einer Fortsetzung von Kafkas „Prozess“ stammen: Die Fotomontage, in der auf einer realen Aufnahme auf dem von der Ministerin hochgehaltenen Schild die Botschaft „We Remember“ durch den Satz „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ ersetzt worden war, stelle eine „Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ nach dem Beleidigungsparagrafen 188 des Strafgesetzbuches (StGB) dar. Für einen Betrachter sei es nämlich nicht ohne weiteres möglich, das Meme – den „verächtlich machenden Post“, wie es das Gericht ausdrückt – als Satire zu erkennen. Deshalb sei der Beitrag „nicht durch die Meinungs- und Kunstfreiheit des Art. 5 GG gedeckt“.

Doppelbödige Argumentation

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