Es ist wohl kaum ein Zufall, dass ein bemerkenswertes Urteil des Bundesverfassungsgerichts in dieser Woche zugunsten der Meinungsfreiheit in den Mainstream-Medien weitgehend untergegangen ist. Das höchste deutsche Gericht hatte sich mit zwei Verfahren zu befassen, bei denen es um das leidige Thema Beleidigung ging. Die Karlsruher Richter verwiesen die in Rede stehenden Fälle an die jeweiligen Gerichte zurück. Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die Vorinstanzen.
Im ersten Fall waren zwei Mails, die ein Vater wegen der Corona-Willkürmaßnahmen an den Schulleiter seines Sohnes schickte, als Beleidigung gewertet worden – insbesondere die Formulierung „faschistoide Anordnungen“. Dies zuletzt bestätigt vom Oberlandesgericht Stuttgart im April 2025.
Im anderen Fall hatte ein Mann, der in der Psychiatrie untergebracht worden war, seiner Verfahrenspflegerin Untätigkeit vorgeworfen und Schmerzensgeld gefordert; die zuständige Obergerichtsvollzieherin verweigerte aber die Zustellung des Schreibens, da es ihrer Ansicht nach beleidigend sei und daher nicht zugestellt werden könne. Auch hier stammte das letzte Urteil vom OLG Stuttgart.
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