Nach der Verschärfung der Kontrollen an den deutschen Landgrenzen haben mehr als 1.500 Menschen in Deutschland erneut Schutz gesucht, obwohl sie zuvor an der Grenze zurückgewiesen worden waren. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion hervorgeht, wurden bis zum Stichtag 31. Oktober insgesamt solcher 1.582 Asylgesuche erfasst. Die Angaben liegen der Deutschen Presse-Agentur vor.
Seit Mai 2025 hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die bereits unter der Ampel-Regierung eingeführten Grenzkontrollen unmittelbar nach Amtsantritt im Mai verschärft. Er wies die Bundespolizei an, künftig auch Asylsuchende zurückzuweisen, mit Ausnahmen für besonders schutzbedürftige Personen. Alle anderen sollten generell zurückgewiesen werden. Zurückgewiesen werden Personen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht einreisen dürfen, sei es wegen fehlender Papiere oder wegen vorliegender Einreisesperren.
Ein Asylgesuch kann zwar zum Grenzübertritt qualifizieren, das gilt jedoch nicht, wenn die betreffende Person aus einem sicheren Drittstaat oder einem EU-Mitgliedstaat einreisen möchte. Die Gesetze der Europäischen Union sehen vor, dass Asylanträge dort bearbeitet werden müssen, wo ein Migrant erstmals das Territorium des Staatenbundes betritt. Unter Angela Merkel war diese Regelung 2015 in Deutschland eingeschränkt worden, sodass Personen grundsätzlich aufgenommen wurden, sollten sie ein Asylgesuch an der Grenze geäußert haben. Dobrindt hatte diese Entscheidung im Mai rückgängig gemacht.
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