Seitdem der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte im Juli ausgesetzt wurde, hat das Auswärtige Amt nur zwei Visa für Härtefälle erteilt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger hervor, wie Welt berichtet. Bei der Internationalen Organisation für Migration (IOM) waren 2.586 Härtefälle gemeldet worden. Es wurden seitens der Regierung also nur 0,07 Prozent der Fälle anerkannt. 90 Verfahren befinden sich beim Auswärtigen Amt in Prüfung. Sie könnten also noch genehmigt werden.
Bei der Aussetzung des Familiennachzugs handelt es sich nur um eine Teilaussetzung, denn anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention können ihre Familien uneingeschränkt nachholen. Bei subsidiär Schutzberechtigten handelt es sich um Menschen, die nicht persönlich verfolgt werden, denen in ihrem Heimatland aber dennoch ein ernsthafter Schaden wie Folter oder die Todesstrafe drohen könnte. Für diese Personengruppe ist der Familiennachzug bis Juli 2027 ausgesetzt worden.
Nur in „Härtefällen“ sollen noch Ehepartner, minderjährige Kinder oder die Eltern minderjähriger Migranten nachgeholt werden können. Ein Antrag muss bei der Organisation IOM eingereicht werden, die Informationen zusammenträgt und den Fall an das Auswärtige Amt weiterleitet. Dieses entscheidet dann. Der Großteil der 2.586 Anträge wird aktuell noch vom IOM überprüft und muss noch an das Auswärtige Amt weitergeleitet werden. Selbst wenn es bei einer niedrigen Anerkennungsquote der Härtefälle bleiben sollte, bleibt der Familiennachzug für anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge hoch.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











