Die schwarz-grüne Regierung in Nordrhein-Westfalen hat einen Entwurf für ein eigenes Landesantidiskriminierungsgesetz vorgestellt. Ministerin Josefine Paul (Grüne), zuständig für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, präsentierte das Vorhaben am Montag in Düsseldorf. Sollte das Gesetz beschlossen werden, wäre Nordrhein-Westfalen das erste Flächenland mit einem solchen Regelwerk. Bislang existiert ein entsprechendes Gesetz nur in Berlin.
Dem Entwurf zufolge sollen Bürger gezielter vor Diskriminierung durch staatliche Behörden geschützt werden. Verboten wären Benachteiligungen etwa aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion, sexueller Identität, Behinderung, Alter oder sozialem Status. Betroffene sollen künftig Entschädigungen geltend machen und einfacher juristisch gegen Diskriminierung vorgehen können. Zudem soll eine unabhängige Beratungsstelle geschaffen werden, an die sich Beschwerdeführende wenden können.
Künftig sollen Behörden verpflichtet werden, ihre Verfahren und Entscheidungen eigenständig auf Diskriminierungsrisiken zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Ministerin Josefine Paul erklärte, es gehe darum, „den Schutz vor diskriminierendem behördlichem Handeln zu stärken“ und zugleich eine „Kultur der Wertschätzung“ im öffentlichen Dienst zu etablieren.
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