Die Union und die SPD argumentieren, dass eine Grundgesetzänderung wegen der Reform der Schuldenbremse und die Einführung von Sondervermögen wegen „Eilbedürftigkeit“ notwendig seien. Doch es geht Friedrich Merz nicht um Eilbedürftigkeit, weil die Grundgesetzänderung sich auch im neuen Bundestag beschließen ließe. Allerdings ist dort fraglich, ob die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit zustande käme, wenn die AfD die Zustimmung verweigert.
Der Staatsrechtler Dietrich Murswiek sagt bei Tichys Einblick dazu: „Was die Spitzenpolitiker der Unionsparteien jetzt mit den SPD-Sondierern verabredet haben, ist ein strategischer Missbrauch der dem alten Bundestag in der Übergangszeit noch zustehenden Kompetenzen.“ Denn bisher seien Entscheidungen des alten Bundestages in der Übergangsphase vor Konstituierung des neuen nur in Notfällen getroffen worden.
„Dieses Vorgehen zeugt von Verachtung des Wählerwillens, ja, von Verachtung des demokratischen Legitimationsprozesses“, schreibt Murswiek. Und weiter: „Sie ändert noch schnell die Verfassung, weil sie die dafür erforderliche Mehrheit gerade bei der Wahl verloren hat.“ Die konstituierende Sitzung des neuen Bundestages ist für den letztmöglichen Tag der 30-Tage-Frist angesetzt, den 25. März.
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