Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will das Filmen und Fotografieren von bestimmten Körperteilen „in sexuell bestimmter Weise“ unter Strafe stellen. Und zwar selbst dann, wenn diese Körperteile – darunter das männliche und weibliche Gesäß sowie die weibliche Brust – bekleidet sind. Gegen diesen Plan der SPD-Politikerin regt sich in der föderalen Bundesrepublik nun Widerstand: Der Freistaat Sachsen stellt sich gegen die Strafrechtsverschärfung.
Die Sächsische Staatsministerin der Justiz, Constanze Geiert, lehne „eine Erweiterung des Strafgesetzbuchs zur Strafbarkeit von Bild- oder Filmaufnahmen bekleideter Körperteile ‚in sexuell bestimmter Weise‘ ab“, teilte ihr Sprecher Apollo News mit. Allerdings liege der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums den Ländern bislang nicht vor, „sodass eine vertiefte Prüfung noch nicht erfolgen konnte“.
Bevor Hubigs Vorstoß im Zuge der medialen Kampagne um den Fall Fernandes/Ulmen öffentlich wurde, gab es bereits einen Versuch aus Nordrhein-Westfalen, der allerdings scheiterte. Anlass war der Fall einer Kölner Joggerin, die im Februar 2025 einen Fahrradfahrer dabei erwischte, wie er Handyvideos von ihrem Po machte. Der WDR berichtete ausführlich darüber, die Joggerin startete eine Petition. Schließlich nahm sich der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach der Sache an.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











