„Um eine nachteilige Ausstrahlungswirkung auf die Umgebung zu vermeiden, wird das Vorkaufsrecht für Kommunen in Milieuschutzgebieten und bei Schrottimmobilien entsprechend gestärkt“, heißt es im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung.
Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) will dies nun mit einer Reform des Baugesetzbuchs (BauGB) umsetzen. In einem Referentenentwurf des Gesetzes (liegt NIUS vor) sollen nun Enteignungen auch bei sogenannten Schrottimmobilien möglich sein.
Das BauGB legt den rechtlichen Rahmen fest, innerhalb dessen Städte und Gemeinden ihre Flächen nutzen und bebauen dürfen. Auch Prozesse für Genehmigungen, Planungen und Umsetzung sind darin geregelt. Mit der Novelle möchte Hubertz Enteignungen in noch mehr Fällen möglich machen – im Kampf gegen sogenannte Schrottimmobilien. Dazu heißt es im Entwurf:
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











