In Schleswig-Holstein erhalten Muslime künftig zwei zusätzliche Feiertage zugesichert – und haben somit theoretisch mehr Feiertage als Nicht-Muslime. Die Regelung geht auf einen Vertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Landesverband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) Norddeutschland zurück, der am Mittwoch öffentlich geschlossen wurde. Inwieweit dieser für Arbeitgeber bindend ist, ist jedoch fraglich.
Die Regelung betrifft Beamte, Schüler und Beschäftigte und erlaubt ihnen die Freistellung jeweils für den ersten Tag des Ramadan- und des Opferfestes, wie es in einer Stellungnahme des Landeskulturministeriums heißt. Ebenso sichert der Vertrag dem VIKZ zu, eigene Bildungs- und Kultureinrichtungen zu betreiben sowie Imame auszubilden – kein Wunder, schließlich sieht der Vertrag die Jugendarbeit als zentrales Anliegen.
Deshalb soll die Übereinkunft ebenso zumindest perspektivisch den Weg für „Islamische Religion“ als ordentliches Unterrichtsfach an Schulen ebnen. Ebenso stellt man jedoch klar: „Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen – etwa hinsichtlich der Schülerzahlen und der Qualifikation von Lehrkräften – erfüllt werden.“
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