Der Verfassungsschutz in Sachsen will die Kategorie „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ zum 1. Januar 2026 abschaffen, wie die dpa berichtet. Doch davon Betroffene sollen weiterhin beobachtet werden. „Die Beobachtung der Personen, die eine verfassungsschutzrelevante Delegitimierung betreiben, ist nach Einschätzung der Verfassungsschutzbehörden im Rahmen des gesetzlichen Auftrags weiterhin erforderlich“, sagt eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums gegenüber der Nachrichtenagentur.
Es bleibt den einzelnen Landesbehörden vorbehalten, ob sie die Kategorie in ihren öffentlichen Berichten noch ausweisen oder nicht. Die Anzahl der Bundesländer, die die Kategorie mittlerweile für überflüssig halten, soll steigen. Doch angesichts der fortgesetzten Beobachtung handelt es sich letztlich nur um einen Etikettenwechsel. Die Kategorie wurde 2021 während der Corona-Pandemie eingeführt, um Maßnahmenkritiker zu beschreiben, die vom Verfassungsschutz nicht den bereits etablierten Kategorien wie Linksextremismus, Islamismus oder Rechtsextremismus zugeordnet werden konnten.
Sachsens Innenminister Armin Schuster begrüßt die Abschaffung der Kategorie in seinem Bundesland. Diese überhaupt eingeführt zu haben, sieht er nicht als Fehler an. Mit der Abschaffung „tritt der Verfassungsschutz den Beweis an, dass er Phänomene lageangemessen einstuft und einordnet“, sagt er gegenüber der dpa. Auf seiner Webseite definiert der Bundesverfassungsschutz die Staatsdelegitimierung als Bestreben, „wesentliche Verfassungsgrundsätze außer Kraft [zu setzen] oder die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen zu beeinträchtigen“.
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