„Mit einem politisch motivierten Schnellschuss aus der Hüfte hat die alte Ampelregierung den deutschen Sicherheitsbehörden einen Bärendienst erwiesen“, kritisierte Sachsens Innenminister Armin Schuster die Hochstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch die ehemalige Innenministerin Faeser im Mai vergangenen Jahres gegenüber der dpa. Schuster reagiert damit auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom Donnerstag, das in einer Eilentscheidung der AfD recht gab und dem Verfassungsschutz vorläufig untersagte, die Partei als gesichert rechtsextremistisch zu führen.
Überdies betonte der CDU-Politiker, dass er seit Langem dafür werbe, „Debatten über Verbote oder Einstufungen juristisch knochentrocken zu führen“. Insbesondere Teile der politischen Linken, aber auch Teile der CDU fordern immer wieder, dass die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird und ein Parteiverbotsverfahren in Gang gebracht wird. Nach dem Sieg der AfD gegen ihre Hochstufung als gesichert rechtsextremistisch weisen Juristen darauf hin, dass ein Verbot der Partei chancenlos sei.
Als Reaktion auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln lässt Bundesinnenminister Dobrindt das Gutachten erneut prüfen. „Im Zuge der Befassung mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln wird das Ministerium eine vertiefte Prüfung des Gutachtens vornehmen“, sagte ein Sprecher des Ministeriums gegenüber der Bild. Informationen der Bild zufolge gab es nach der Übernahme des Ministeriums durch Dobrindt bislang nur eine oberflächliche Prüfung des Gutachtens.
Reformwille - Welche Opfer müssen wir für den Aufschwung bringen? | #unterdenlinden











