Die AfD hat in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern die Vornamen von deutschen Tatverdächtigen abgefragt. Doch die beiden Bundesländer gaben in ihrer Antwort auf die jeweiligen Kleinen Anfragen die Vornamen nicht preis. Zuvor hatte das Berliner Verfassungsgericht in einer ähnlichen Angelegenheit entschieden, dass durch die Nichtbeantwortung der Frage das parlamentarische Fragerecht verletzt wurde. Andere Bundesländer geben die Namen inzwischen heraus.
In Mecklenburg-Vorpommern fragte der AfD-Abgeordnete Jan-Phillip Tadsen die Vornamen der tatverdächtigen Deutschen bei Messerangriffen im Jahr 2024 ab, unterteilt in Alterskategorien. Dazu teilt die Landesregierung mit, dass die Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik anonymisiert sind. „Daher kann in der PKS nicht nach personenbezogenen Daten recherchiert werden. Die Frage kann daher nicht beantwortet werden“, heißt es in der Antwort.
In Sachsen interessierte sich Jonas Dünzel für die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen bei sexuellen Übergriffen in Freibädern, Schwimmhallen und Badeanstalten in den Jahren 2023 und 2024 sowie für die deutschen Tatverdächtigen bei sexuellen Übergriffen auf Bahnhöfen ebenfalls in den Jahren 2023 und 2024.
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