Der frühere Richter des Bundesverfassungsgerichts, Peter M. Huber, hält ein Verbot des Thüringer Landesverbandes der Alternative für Deutschland (AfD) für juristisch möglich. In einem Interview mit dem Focus erklärte der Unionspolitiker, die Frage eines solches Teilverbot sei „nicht abschließend geklärt“, aber „denkbar“ – weil es sich um einen „weniger belastenden Eingriff“ als ein Verbot der Gesamtpartei handele.
Mit Blick auf die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens gegen die Bundespartei äußerte sich Huber hingegen zurückhaltend. „Das muss sich erst zeigen“, sagte er. Beim NPD-Verfahren habe es mehrere Jahre gedauert, „bis man über V-Leute etc. genügend belastbare Informationen hatte“. Das werde diesmal „auch nicht anders sein“. Die aus einem bestimmten politischen Spektrum „wöchentlich erhobene Forderung nach einem Verbot“ erscheine ihm daher „eher kontraproduktiv“.
Auf die Frage, ob ein Verbot lediglich des Thüringer Landesverbandes eine Option sei, erklärte Huber wörtlich: „Es ist nicht abschließend geklärt, ob so ein Teilverbot möglich ist. Bislang hat es das noch nicht gegeben. Es gibt dazu auch noch keine Rechtsprechung.“ Persönlich halte er es jedoch „für denkbar, weil es ein weniger belastender Eingriff ist“. Einfachgesetzlich vorgesehen ist diese Möglichkeit.
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