Katrin Lange, bis zum 16.5. nachmittags noch Innenministerin des Landes Brandenburg, musste gehen, weil sie es gewagt hatte, für einen anderen Umgang mit der AfD einzutreten, nämlich für den in einer Demokratie üblichen, den Weg der argumentativen Auseinandersetzung im demokratischen Wettbewerb um politische Mehrheiten, weil sie sich erkühnt hatte, einen alles andere als über jeden Zweifel erhabenen Chef des Brandenburgers Verfassungsschutzes zu feuern.
Schaut man auf das peinliche Konvolut, welches das Bundesamt für Verfassungsschutz irgendwie zusammengetragen hat und das mehr über das Bundesamt als über die AfD aussagt, dann fragt man sich entsetzt, welche Qualität erst Müllers „Gutachten“ haben muss, dass die Grundlage für die Hochstufung des Landesverbandes der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ begründet. Müsste Müllers Gutachten dann als „gesichert dilettantisch“ oder als „gesichert linksideologisch“ eingeschätzt werden? Dass Müller sein „Gutachten“ als geheim einstufen ließ und der Öffentlichkeit keine Einblicke gewähren will, spricht jedenfalls sehr für diese Vermutung. Doch weil – auch durch den Rücktritt der brandenburgischen Innenministerin und durch die fragwürdige Hochstufung durch Müllers Abteilung im Innenministerium des Landes Brandenburg – ein erhebliches öffentliches Interesse besteht, fordert TE das Innenministerium des Landes Brandenburg auf, das Gutachten zu veröffentlichen.
Katrin Lange hatte Müllers de facto Entlassung mit einem Vertrauensverlust begründet, Müller habe sie „über bedeutende Sachverhalte nicht ordnungsgemäß und viel zu spät unterrichtet“. Konkret ging es dabei um das Gutachten, um den Vorgang, den sie erst am 5. Mai auf den Tisch bekommen habe, obwohl Müller die Hochstufung bereits am 14. April beschlossen hatte. Am 14. April soll übrigens eine Besprechung zwischen Katrin Lange und Jörg Müller stattgefunden haben.
Fasst man zusammen, was bekannt ist, könnte sich die Hochstufung des Landesverbands der AfD so zugetragen haben. In der Besprechung am 14.4. soll Lange deutlich gemacht haben, dass sie keinen Schnellschuss und erst die Entscheidung der Bundesebene abwarten wolle. Der „Schnellschuss“ auf der Bundesebene, der das Bundesamt für Verfassungsschutz blamierte und zu einem erheblichen Vertrauensverlust führte, sollte ihr Recht geben. Laut rbb will Müller das Gutachten zum Termin mitgebracht haben, doch Lange interessierte sich nicht dafür, weil sie die Entscheidung der Bundesebene abzuwarten gedachte. Lange jedenfalls war gegen die Hochstufung, nicht weil sie „für einen weicheren Umgang mit der AfD, sondern für einen besseren und wirksameren“ war, begründete sie nun am Freitag ihren Rücktritt. Sie wies daraufhin, dass sie nicht ein Drittel der Brandenburger Wähler politisch abzuschreiben vorhätte. „Ein solcher Weg würde die Spaltungen in unserer Gesellschaft weiter vertiefen und für meine Partei verheerende Auswirkungen haben.“ Aus ihrer Sicht betrage die Lernkurve in der Auseinandersetzung mit der AfD „null.“ Für einen Irrweg im Umgang mit der AfD stehe sie nicht zur Verfügung.
Nach dem Gespräch am 14.04. und in Kenntnis der Meinung seiner Ministerin beschloss Müller die Hochstufung laut rbb: „Noch am selben Tag soll Müller dann die Entscheidung über die Einstufung tatsächlich getroffen haben. Er „schlusszeichnete“ den Vorgang, stufte damit die AfD also zur extremistischen Bestrebung hoch. Eine schriftliche Information an die Ministerin darüber, dass diese Entscheidung getroffen wurde, soll laut Ministeriumskreisen aber nicht erfolgt sein.“
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