Die Fraktionen der rot-roten Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern fordern in einem Antrag Bund und Länder auf, „zu prüfen, welche Konsequenzen sich aus der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextreme Bestrebung für im öffentlichen Dienst beschäftigte Mitglieder der AfD ergeben“. Der Antrag unter dem Namen „Rechtsstaat und Demokratie schützen – Politisch motivierte Kriminalität und Rechtsextremismus bekämpfen – Zivilgesellschaft den Rücken stärken“ wurde vergangene Woche in den Landtag eingereicht.
Der Antragstext beginnt mit einer Verurteilung von Rechtsextremismus und führt anschließend eine Einordnung der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bewegung“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz an. Zwar wird berücksichtigt, dass diese Einstufung derzeit gerichtlich eingefroren ist, dennoch setzen die Antragsteller ihre Begründung im Antrag uneingeschränkt fort. Als Hauptgrund für ihre weitere Argumentation führen sie die ohnehin bereits rechtlich umstrittenen Vorwurf eines „ethnisch-abstammungsmäßigen Volksverständnisses“ an.
Die Hochstufung der AfD würde „unter Berücksichtigung der zu erwartenden gerichtlichen Überprüfung“ eine „nicht irrelevante Grundlage für den weiteren Umgang mit der AfD“ darstellen. Weiter heißt es, dass man das Gutachten und die „vielfach vorliegenden Erkenntnisse zur verfassungsfeindlichen und die Menschenwürde missachtenden Ausrichtung der AfD“ bei „der Prüfung weiterer vom Grundgesetz vorgesehener Schritte, wie dem Parteienverbot oder dem Ausschluss von der staatlichen Finanzierung“ berücksichtigen müsse.
DEUTSCHLAND: Klingbeil präsentiert Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 & Finanzplan bis 2030











