Die Staatsanwaltschaft Dresden hat ein Ermittlungsverfahren gegen den früheren Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck wegen des Vorwurfs der Verleumdung im Zusammenhang mit Aussagen über das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) endgültig eingestellt. Das Verfahren wurde mit Zustimmung des Landgerichts Dresden und mit Einverständnis Habecks nach § 153a StPO gegen eine Geldauflage beendet. Insgesamt zahlte Habeck 12.000 Euro an drei gemeinnützige Vereine; die Auflage sei fristgerecht erfüllt worden.
Ausgangspunkt sind Äußerungen Habecks bei einer Wahlkampfveranstaltung am 30. August 2024 im Dresdner Rundkino. Dort hatte er das BSW und die AfD in Zusammenhang mit Einflussnahme aus Russland gebracht und sinngemäß behauptet, beide würden „von Moskau“ bzw. „von Putin“ bezahlt. In einem späteren Teil seiner Rede erhob er zudem Vorwürfe über „Stimmen kaufen“ und den Aufbau von „Trollarmeen“.
Wenige Tage vor der Landtagswahl in Dresden warf Robert Habeck mit Falschbehauptungen um sich
Pressekonferenz mit NATO-Generalsekretär Mark Rutte | 06.07.2026











