Wie die BZ berichtet, wird das Skandal-Urteil eines Berliner Richters über die Gaza-Aktivistin Yasemin Acar überprüft. Am Mittwoch wurde die radikale Aktivistin, die immer wieder mit widerlichstem Judenhass auffällt, vor dem Amtsgericht für das Rufen einer antisemitischen Parole freigesprochen. „Das Urteil wird nun überprüft“, sagte jetzt Michael Thomas Petzold, Sprecher der Staatsanwaltschaft, zur BZ. Nach dieser Prüfung würde man entscheiden, ob man Berufung oder Revision gegen das Urteil einlegen werde. Ein höheres Gericht, Landgericht oder Kammergericht, könnte dann über das Urteil entscheiden.
Am Mittwoch hatte das Amtsgericht Berlin die Pro-Palästina-Aktivistin wegen Verleumdung, Widerstand, Angriff auf Polizeibeamte und versuchter Körperverletzung verurteilt. Einen Freispruch erhielt sie dagegen für das Rufen der antisemitischen Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“, die das Existenzrecht Israels abspricht und Zustimmung mit der verbotenen islamistischen und mörderischen Terrororganisation Hamas zeigt.
Das Urteil wurde mit Jubel von ihren Mitstreitern empfangen. Noch größere Freude herrschte, als der Richter der anti-israelischen Aktivistin sogar noch Lob aussprach: Der urteilende Richter, Philipp Berkholz, äußerte „Hochachtung“ vor ihrem Einsatz gegen Israel, wie die B.Z. berichtete. Berkholz sagte im Wortlaut, er habe „Hochachtung vor dem, wie Sie sich einsetzen. Sie sprechen wahrscheinlich einigen Leuten aus der Seele. Sie stehen zu dem, was Sie gemacht haben. Versuchen Sie künftig, keine Angriffsfläche zu bieten.“ Acar ist in der Pro-Palästina-Szene keine Unbekannte. Nach dem 7. Oktober unterstützte sie die Hamas und nannte Deutschland zuletzt einen „faschistischen Staat“.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











