Zeitgleich mit den neuen ‚Anstrengungen‘ der EU-Mächtigen zur Reinstallierung der Chatkontrolle 1.0 gibt es einige weitere Neuerungen, die durch das Wirken des Staatenblocks auf die Bürger von 27 Mitgliedsstaaten zukommen. Ein Überblick lässt – selbst bei Spitzentemperaturen – schnell das Blut in den Adern gefrieren ob so viel Dreistigkeit. Nüchterner betrachtet, bleibt es bei der Erkenntnis: Diese EU ist zu nicht viel anderem gut als zum Regulieren. Und das ist weniger ein Wert an sich als eine Komplikation.
Etwas Aktuelles zu Beginn: Von Anfang Juli dieses Jahres an müssen alle neu zugelassenen Pkw-Modelle über ein ADDW-System verfügen. Das steht kurz für Advanced Driver Distraction Warning, zu Deutsch etwa „fortgeschrittenes Fahrer-Ablenkungs-Warnsystem“. Seit zwei Jahren wurden die Entwickler neuer Modelle – still und leise – zur ADDW-Integration verpflichtet. Eine Infrarotkamera und weitere Sensoren werden fortan in allen neuen Wagen überwachen, ob der Fahrer den Kopf oder nur seinen Blick etwas zur Seite neigt, ob man vielleicht etwas müde wirkt oder sich korrekt auf das Verkehrsgeschehen konzentriert, wie es sein soll.
Im Hintergrund steht die schon vor sieben Jahren erstmals beschlossene EU-Verordnung 2019/2144, auch General Safety Regulation 2 genannt, die seit 2022 sukzessive angewandt wird. Ihr verdanken wir schon heute den intelligenten Geschwindigkeitsassistenten, der uns warnt, wenn wir die amtlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit überschreiten, einen Assistenten, der selbsttätig Notbremsungen einleitet, den Spurhalteassistenten, der beim ungewollten Verlassen der Fahrspur warnt und eingreift, den Unfalldatenspeicher (EDR), eine Blackbox, die technische Daten bei einem Unfall aufzeichnet und einiges andere mehr.
Keine Frage: Zahlreiche Verkehrsunfälle werden sich so verhindern lassen – nur zu welchem Preis? Die biometrische Überwachung anhand individueller Verhaltensmuster hält damit Einzug in den privaten Bereich des eigenen Autos. Kritiker verbinden den scheinbar unwesentlichen Vorgang zudem mit der Einführung der Digitalen ID und der sukzessiven Abschaffung der „finanziellen Privatsphäre“ durch Bargeld-Einschränkungen, Digitalzwang und den kommenden Digital-ID-Zwang – ja, genau, heute ist deren Gebrauch noch „freiwillig“.
89. Sitzung des Deutschen Bundestages | 09.07.26










