Die Bundesregierung hat sich nach Informationen der Bild auf eine Reform bei den Sozialleistungen für Flüchtlinge aus der Ukraine geeinigt. Künftig sollen alle Ukrainer, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind, keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld haben. Sie erhalten stattdessen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – also geringere staatliche Unterstützung.
Der sogenannte Rechtskreiswechsel beendet den seit 2022 geltenden Sonderstatus ukrainischer Flüchtlinge. Die Einigung erfolgte zwischen Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). Bas bestätigte, dass sie die Reform nun umsetzen werde, auch wenn sie sie für falsch hält. Wörtlich sagte sie im Bundestag: „Mir gefällt es nicht, ich sage das ganz offen.“ Integration über Sprachkurse und Arbeit sei effektiver und nachhaltiger, die neue Regelung erschwere dies jedoch.
Wichtig ist: Die Neuregelung betrifft nur eine kleine Minderheit der Ukrainer in Deutschland. Von den derzeit rund 1,1 Millionen hier lebenden Flüchtlingen kamen über 90 Prozent vor dem 1. April 2025 ins Land. Sie behalten weiterhin Anspruch auf Bürgergeld. Lediglich Neuankömmlinge erhalten künftig niedrigere Leistungen – 441 Euro pro Monat statt bisher 563 Euro für Alleinstehende, dazu eingeschränkten Zugang zu Integrations- und Sprachkursen.
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