Die Bundesregierung hat bestätigt, dass die Verurteilung von DK-Chef David Bendels zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung durch das Amtsgericht Bamberg im Zusammenhang mit einem satirischen Faeser-Meme („Ich hasse die Meinungsfreiheit“) ein bislang beispielloser Vorgang ist! Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion zur Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland als zentraler Bestandteil der Menschenrechte hervor.
In Bezug auf die auch im Ausland, vor allem in den USA, scharf kritisierte und noch nicht rechtskräftige Verurteilung von David Bendels, Herausgeber und Chefredakteur des Deutschland-Kurier, räumt die Bundesregierung unumwunden ein, dass es vergleichbare Skandal-Urteile in der Bundesrepublik Deutschland bisher nicht gegeben habe.
In der Antwort des Innenministers heißt es dazu: „Der Bundesregierung sind keine Verurteilungen von Journalisten wegen Regierungsmitglieder betreffender politischer Satire als Straftat nach § 188 StGB („Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“, bis zum 2. April 2021 „Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“) bekannt.“
Strafnorm gibt es nur in Deutschland
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











